|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen Lieber Kreuzfahrtgast, die in dieser Broschüre
angebotenen Kreuzfahrten werden durch MSC Crociere SA, mit Sitz in Genf, Avenue
Eugene Pittard n.40 1206 Schweiz (folgend: „MSC Kreuzfahrten“ oder „der
Veranstalter“) organisiert und durchgeführt. MSC Kreuzfahrten ist
verantwortlich für die Organisation aller Reisebestandteile. MSC Kreuzfahrten
kann, nach eigenem Ermessen, den Verkauf der angebotenen Reisen an weitere
externe Agenten oder an Zweigniederlassungen delegieren (wie z.B. an die MSC
Kreuzfahrten GmbH). Die folgenden
Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und MSC
Kreuzfahrten, als Ihren Kreuzfahrtveranstalter, in Ergänzung zu den
gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts. Bitte lesen Sie die
Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung
erkennen Sie diese Reisebedingungen auch namens aller von Ihnen mit angemeldeten
Personen als verbindlich an. 3. Leistungen, Nebenabreden Die
vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog
sowie aus den darauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden
(Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) sind nur bei ausdrücklicher
schriftlicher Bestätigung von MSC Kreuzfahrten gültig. Änderungen und
Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. Fahrtrouten) von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von
MSC Kreuzfahrten nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Gewährleistungsansprüche des Reisenden
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Vorbehalten sind die Änderung der Kabinennummer, Irrtum, Druckfehler und
Zwischenverkauf. Kreuzfahrten berechnet hierfür eine Gebühr von Euro 25,- pro Person. Nach dieser Frist tritt Punkt 6.1. in Kraft. Falls durch den Personenwechsel weitere Kosten anfallen sollten, bitten wir um Verständnis, dass wir diese weiter belasten müssen. Ist ein Flugticket bereits ausgestellt, werden die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten weiterbelastet, die bis zu 100% betragen können. 6.1. Rücktritt des Reisekunden Ein Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Die Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei MSC Kreuzfahrten bzw. beim zuständigen Reisebüro. In jedem Fall stehen MSC, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise, folgende Entschädigungen des Passagepreises jedoch mind. Euro 100,- pro Person zu: • bis 50 Tage vor Reiseantritt: 10 % • bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 % • bis 22 Tage vor Reiseantritt: 30 % • bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50 % • ab 14 Tage vor Reiseantritt: 75 % • am Tag des Reiseantritts bzw. Nichtantritt: 95 % (gültig für Neubuchungen ab dem 01.09.2011) Bitte beachten Sie außerdem: haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Kreuzfahrt und Bus/Bahn), so sind die Stornogebühren laut aufgeführter Stornosätze einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Bei Flugan-/-abreisen oder Vor-/Nachprogrammen die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, werden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn die von der Fluggesellschaft bzw. der Fremdagentur in Rechnung gestellten Kosten weiterbelastet, die bis zu 100% betragen können. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist jeweils der Beginn der ersten vertraglichen Leistung. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit und das Recht nachzuweisen, dass MSC Kreuzfahrten ein geringerer Schaden entstanden ist. Nach Reisebeginn ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. In diesem Fall ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen. 6.2. Umbuchung Als Umbuchung gilt eine Änderung im Rahmen der selben Kreuzfahrt (z.B. Wechsel der Kabinenkategorie, Modifizierung der Anreise etc.). Werden auf Wunsch des Reisekunden nach Vertragsabschluss bis 50 Tage vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Reiseroute, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, wird mindestens eine Gebühr von Euro 25,- pro Person berechnet, bzw. bei gebuchten Fremdleistungen wie z.B. Flug oder Bus wird die entsprechende Gebühr des jeweiligen Leistungsträgers berechnet. Bei sämtlichen Änderungen nach dieser Frist tritt Punkt 6.1. in Kraft. 7.
Rücktritt durch den Veranstalter Bei Nichterreichen einer in der
Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist MSC Kreuzfahrten
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann bis längstens 4
Wochen vor Reisebeginn erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich
zurückerstattet. MSC Crociere S.A., Genf Administrativer Ansprechpartner für Deutschland: MSC Kreuzfahrten GmbH (HRB 138359) D5\D2109 AGBs Stand 1.1.2012 |













